Dr. Sara Senkbeil
Fachärztin für HNO-Heilkunde
Fachärztin für HNO-Heilkunde
Maßgebend für die ärztliche Ausbildung und den Zugang zum ärztlichen Beruf ist die Bundesärzteordnung. Die Ausbildung umfasst ein Studium (mit theoretischem und praktischem Teil), welches mit dem Zeugnis der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen wird.
Aufgrund dieses Zeugnisses wird auf Antrag bei der zuständigen Stelle des Landes (§ 39 ÄAppO) und bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (u. a. körperliche Eignung; charakterliche Eignung; Kenntnisse der deutschen Sprache) die Approbation als Arzt erteilt.
Die Approbation berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs.
Abitur
Hamburg
Zivildienst
St. Marienhospital, Hamburg
Studium der Humanmedizin
Göttingen
Ausbildung zum Facharzt für HNO-Heilkunde
Klinikum links der Elbe, Hamburg
Anerkennung der Facharztbezeichnung für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Hamburg
Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.
Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Allergologie
Die Fortbildung dient dazu, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und zu erweitern sowie die Kenntnisse entsprechend den Entwicklungen in der Medizin zu aktualisieren.
Das Fortbildungszertifikat ist der Nachweis der Bundesärztekammern für die freiwilligen Fortbildungsaktivitäten des Arztes.
Erwerb des Fortbildungszertifikates der KVNO
Düsseldorf
Bis 2010: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
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